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Kommunale Sporthalle, Anmietung

Volltext

Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.

Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung

Zuständige Stelle(n)