Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
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Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Sie besitzen die
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
500,00 – 25.000,00 Euro
Der Antrag ist schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie das Landes Brandenburg zu richten.
Über die Genehmigung ist spätestens sechs Monate nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen zu entscheiden.
Der Antrag sollte rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gestellt werden (in der Regel einige Monate vorher).
Allgemeine Hinweise für die Antragstellung zur Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetzes nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Siehe: https://mwe.brandenburg.de/de/energieaufsicht/bb1.c.478789.de . Der Antrag kann auch über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden, § 4 Absatz 5 EnWG.
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg