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Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

Volltext

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle(n)

Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Einwohnermeldewesen

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

Zuständige Mitarbeiter

Frau Döbel
Telefon 03386 259-254

Frau Kretzschmar
Telefon 03386 259-260