Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Landwirtschaftliche Pachtangelegenheiten und Grabeland

Volltext

Grabeland ist hobbygärtnerisch genutztes Land, das von Gemeinden parzellenweise und befristet zur Zwischennutzung ausgegeben wird und gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende Pacht vom Pächter genutzt und nur mit einjährigen Pflanzen bepflanzt werden darf.

Zuständige Stelle(n)