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Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Volltext

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland begonnen haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie die Studienzeiten und Studienleistungen anrechnen lassen.

Wenn Sie im Inland oder Ausland ein verwandtes Studium begonnen haben, können Sie dies ebenfalls anrechnen lassen. In diesem Fall wird vorab geprüft, ob Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist.

Sie können nur einen gesamten Leistungsnachweis anerkennen lassen. Teilleistungen werden nicht anerkannt.

Wenn Sie im Inland Medizin studiert haben, muss dies nicht angerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung / Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung Ihres bisherigen Studiums
  • Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid für den Studiengang Medizin
  • oder – falls Ihnen dies nicht vorliegen sollte - eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Leistungsnachweise (Scheine) aus Ihrem bisherigen Studium (Original)
  • ggf. Äquivalenzbescheinigung (eine Bescheinigung, dass Ihr Studium mit einem Medizinstudium vergleichbar ist)

Studium im Ausland:

  • Antrag
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung /Abiturzeugnis
  • alle Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Studienverlaufsbescheinigung
  • eine einfache Kopie der Geburtsurkunde
  • Fächer- und Notenübersicht / Transcript of records (Original der Universität)
  • Zeugnis (sofern das Studium bereits abgeschlossen wurde im Original)

Voraussetzungen

  • Ihr Studium ist vergleichbar mit einem Medizinstudium

Für die Anerkennung des 2. Studienabschnitts gilt zudem die Voraussetzung:

  • Sie haben den 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.

Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

Fristen

Keine.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

12.07.2019

Zuständige Stelle

Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Dezernat G1
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen

Tel.: +49 (0)331 8683-802

Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Großbeerenstraße 181-183
14482Potsdam
E-Mail