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Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Sie können Ihre Elternzeit am Stück nehmen oder aufteilen.
Sie können maximal 24 Monate auch in dem Zeitraum ab dem 3. Geburtstag bis einschließlich zum Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
In dieser Zeit gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Folgende Besonderheiten gibt es:
Wenn Sie den 2. Abschnitt der Elternzeit nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, benötigen Sie nach der Anmeldung keine Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers.
Möchten Sie die Elternzeit in 3 oder mehr Abschnitte einteilen und soll der 3. Zeitabschnitt erst ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes beginnen, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann den 3. Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.