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Exmatrikulation Bescheinigung

Volltext

Ihre Mitgliedschaft in einer Hochschule erlischt durch die Exmatrikulation. Sie erfolgt auf Ihren Antrag hin oder in bestimmten Fällen auch von Amts wegen (automatisch).

Rechtsgrundlage(n)

Exmatrikulations- bzw. Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule  

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Exmatrikulation nötig sind, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden.

Voraussetzungen

Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):

  • Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
  • Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch

Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):

  • erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
  • Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
     
  • keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
  • keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Mitgliedschaft an einer Hochschule auf eigenen Wunsch beenden möchten:

  • beantragen Sie die Exmatrikulation im Normalfall schriftlich und begründen Sie sie gegebenenfalls
    (abhängig von jeweiliger Hochschule)
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Exmatrikulation mit Angabe des Grundes sowie des Zeitpunkts des Wirksamwerdens der Exmatrikulation
  • die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, kann sie auch sofort erfolgen (z. B. eigener Antrag bei Studienplatzwechsel an eine andere Hochschule)
  • eine rückwirkende Exmatrikulation zu beantragen ist nicht möglich

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich

Fristen

unterschiedlich

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Formulare: teilweise
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: teilweise
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Vertrauensniveau: substanziell

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die unverzügliche Informationspflicht über Ihre Exmatrikulation gegenüber Behörden, Arbeitgebern/ Personalstellen und weiteren Institutionen liegt bei Ihnen.
     
  • Das Ablegen von bestimmten Prüfungsleistungen nach Exmatrikulation ist an einigen Hochschulen möglich.
  • Je nach Zeitpunkt der Exmatrikulation ist eine (Teil)Erstattung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge möglich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

29.03.2019

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon +49 355 69-0

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon +49 335 5534-0

Fachhochschule Potsdam

Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
Telefon +49 331 580-00

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
Telefon +49 331 6202-0

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
Telefon +49 3334 657-0

Technische Hochschule Brandenburg

Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon +49 3381 355-0

Technische Hochschule Wildau

Hochschulring 1
15745 Wildau
Telefon +49 3375 508-300

Universität Potsdam

Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon +49 331 977-0