Exmatrikulation auf Antrag (Beispiele):
- Wechsel des Studienortes (die Exmatrikulationsbestätigung der bisherigen Hochschule benötigen Sie für die Immatrikulation an der neuen Hochschule)
- Abbruch des Studiums auf eigenen Wunsch
Exmatrikulation von Amts wegen (Beispiele):
- erfolgreicher Abschluss des Studiums (die Abschlussprüfung wurde bestanden)
- Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens von Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung
- keine fristgerechte Rückmeldung zum neuen Semester
- keine pünktliche Zahlung der erforderlichen Beiträge oder Gebühren (z. B. Bibliotheksgebühren)