Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.
Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:
EUR: 5,00 bis 50,00
28,00 EUR je Endbeglaubigung
Auslagen für Porto:
4,11 Euro national - 14er Postleitzahlenbereich
4,15 Euro national - übrige Postleitzahlenbereiche
6,31 Euro international
Standardbrief (Gewicht bis 20g), ohne zusätzliche Portokosten
(jeweils Stadt Potsdam)
Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
https://vv.potsdam.de/vv/Auslandsbeglaubigung_-_Antragsformular_30.01.2018.pdf
Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.
Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln
Besucheranschrift:
Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de
Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):
Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr