Neue Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen!

Der Landkreis Havelland hat zum Schutz der Hausflügelbestände vor der Einschleppung des Geflügelpestserregers die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2022 mit Inkrafttreten am 22.01.2022 erlassen. Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt bis zu ihrer Aufhebung. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung erfolgt, sobald es die epidemiologische Lage erlaubt.

 

Um den Seuchenbestand wurde eine „Sperrzone“ eingerichtet. Diese Sperrzone umfasst die „Schutzzone“ mit einem Radius von mindestens 3 km um den betroffenen Betrieb sowie eine „Überwachungszone“ mit einem Mindestradius von 10 km um den betroffenen Betrieb. Die Überwachungszone grenzt die Schutzzone nach außen hin ab.

 

Die Schutzzone umfasst hauptsächlich die Gemarkung Großderschau.

Die Überwachungszone umfasst hauptsächlich die Gemarkungen Strohdehne, Rhinow, Gülpe, Wolsier, Spaatz, Kle-ßen, Stölln, Neuwerder sowie Teile der Gemarkungen Hohennauen, Wassersuppe, Witzke und Görne.

 

Premnitz liegt außerhalb beider Zonen und ist somit noch nicht von den Anordnungen betroffen.

Tierhaltern wird jedoch dringend geraten ihr Hausgeflügel nicht im Freien zu füttern und zu tränken, Stallungen und Volieren sollten nach oben hin abgedichtet werden, Hausabfälle sollten nicht verfüttert werden und vor Betreten der Geflügelhaltung wird ein Schuhwechsel empfohlen.

 

Tot aufgefundene Wasservögel können in Rathenow  und Nauen beim Veterinäramt abgegeben werden.Sie werden zur Untersuchung ins Labor eingesandt. Sollten positive Befunde in der Wildpopulation gefunden werden, wird die Stallhaltung in der Umgebung zügig angeordnet um Einträge in Hausgeflügelbestände zu vermeiden.

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Premnitz
Mo, 24. Januar 2022

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