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Eheschließungen
Zu einer jeden Eheschließung kann die Teilnahme der Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden sowie zwei Treuzeugen zugelassen werden. Als Trauzeugen können weitere Familienangehörige oder Freunde der Eheschließenden benannt werden. Weitere Gäste können zu den Eheschließungen von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Einzelfall zugelassen werden, wenn auch durch den vergrößerten Teilnehmerkreis die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Neuerungen
Ab Samstag, dem 9. Mai
Ab Montag, dem 11. Mai
Ab Freitag, dem 15. Mai
Ab Montag, dem 25. Mai
Für Verkaufsstellen des Einzelhandels wird klargestellt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht für Beschäftigte gilt, die keinen Kundenkontakt haben oder wenn bei Kundenkontakt durch andere Vorrichtungen ein ausreichender Schutz gewährleistet werden kann.
Weitere Erleichterungen sollen erfolgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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