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neue Hotlines zur Grundsicherung bei den Jobcentern

Derzeit erreichen dass Jobcenter Havelland zunehmend Unterstützungsanfragen von Einzelunternehmern/innen und Mitarbeitenden in Unternehmen, die Kurzarbeit angezeigt haben. Um Betriebe und Arbeitskräfte in der Region zu unterstützen, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Havelland mit umfassender Beratung zur Seite.

 

Sowohl Bezieher von Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens) als auch Bezieher von Arbeitslosengeld I, nach einer Entlassung aus einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, stellen aktuell den Hauptanteil der Zugänge in das SGB II-System dar. Durch ausbleibendes Einkommen und verringerte Transferleistungen können Bedarfe des täglichen Lebens nicht mehr abgedeckt werden und SGB II-Leistungen werden ergänzend bzw. aufstockend beantragt. Einzelunternehmer sind aufgrund der oft nicht vorhandenen  Ansprüche auf Arbeitslosengeld I sofort dem Rechtskreis des SGB II zuzuordnen. Die Entwicklung der Antragstellungen sogenannter Einzelunternehmer bzw. von Unternehmensinhabern ohne Arbeitslosenversicherung ist derzeit ansteigend.

 

Sowohl für Einzelunternehmer als auch Mitarbeitende wurde der Zugang zu Leistungen nach dem SGB II durch die Neuregelungen des Sozialschutz-Paketes erleichtert (vereinfachte Antragsstellungen, Aussetzen der Vermögensprüfung, Übernahme der anfallenden Kosten der Unterkunft, etc.). Das Hauptaugenmerk des Jobcenters liegt somit auf der Sicherstellung von existenzsichernden Leistungen und Mietzahlungen unter den Bedingungen verringerter oder ausbleibender Einkommen.  

Die nunmehr erfolgte Anhebung des Kurzarbeitergeldprozentsatzes auf 70 bzw. 77 Prozent sowie 80 bzw. 87 Prozent der letzten Nettobezüge soll gestaffelt ab dem 4. bzw. 7. Monat des Bezuges von Kurzarbeitergeld erfolgen.

 

Zur Sicherstellung einer funktionierenden Beratungsleistung und frühzeitigen Hilfestellung (unter den Rahmenbedingungen der Eindämmungsverordnung, sowie den Allgemeinverfügungen des Landkreises Havelland) wird die telefonische Erreichbarkeit in allen drei Jobcentern (Falkensee, Rathenow u. Nauen) über eine Hotline gewährleistet. Eingehende Anrufe werden zielgerichtet weitergeleitet, so dass Anfragen direkt beantwortet werden können.

 

Der Internetseite des Landkreises können unter dem Button „Aktuelles zum Corona-Virus“ und „kommunale Jobcenter“ die Kontaktmöglichkeiten unkompliziert entnommen werden. Abstimmungen mit Antragstellern erfolgen überwiegend telefonisch. Ziel ist es, in derartigen existenzbedrohenden Situationen die Antragstellung, Antragsbearbeitung, Bewilligung sowie die Zahlbarmachung und Auszahlung so schnell wie möglich zu gestalten.

 

Nähere Informationen zur Neuregelung in der Grundsicherung können Sie dem Presseartikel vom 03.04.2020 auf der Internetseite des Landkreises entnehmen.

 

Erreichbarkeit der Jobcenter des Landkreises Havelland:

https://www.jobcenter-havelland.de/

Kontaktinformationen:

https://www.havelland.de/arbeit-leben/corona/kontakt/

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 07. Mai 2020

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