Die Stadt voller Energie
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Das Land weitet mit Wirkung vom 28. März 2020 die sogenannte Notfallbetreuung um weitere Berufsgruppen aus und führt die Ein-Elternregelung für bestimmte Beschäftigungsbereiche ein:
- Medien,
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs,
- Reinigungsfirmen in der kritischen Infrastruktur.
In Gesundheits- und ähnlichen Bereichen ist es ausreichend, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist. Eltern finden im Corona-Infoportal der Landesregierung www.corona.brandenburg.de weitere Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren.
Di, 16. April 2024
Am 27.04. und 14.05.2024 findet die nächste Schadstoffsammlung in Premnitz statt.Den ...
Mi, 10. April 2024
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für Wahlen der ...