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Ab den 01.04.2020 werden Eltern, deren Kinder im Land Brandenburg betreut werden, von den Kita-Beiträgen befreit. Für den Monat März werden keine Beiträge rückerstattet. Eltern, deren Kinder notfallbetreut werden, sind weiterhin beitragspflichtig. Die Regelung gilt für alle kommunalen Einrichtungen und die in freier Trägerschaft sowie für die Kindertagespflege (Tagesmütter).
Auch diese müssen laut Allgemeinverfügung des Landkreises zum 30.03.2020 geschlossen werden.
Die Beitragsbefreiung gilt bis zum Ende des Monats indem die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wieder öffnen werden.
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