Landesweite Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 & Europawahlen 2019
Landesweite Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg im fünfjährigen Abstand statt. Es werden gewählt:
- 14 Kreistage
- 4 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
- 413 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
- die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und Städte
- in Ortsteilen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte
Seit 2014 werden die landesweiten Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.
Hauptamtliche (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden alle acht Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie Unionsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die nächste Wahl findet in dem Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 - in Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019 - statt.
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Einzelbewerbungen sind nicht möglich. Listenwahlvorschläge können in Deutschland für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt und müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.
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