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Hinweise zum Einrichten von Übermittlungssperren

Sie haben gemäß § 50 Bundesmeldegesetz die Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich.

 

Eine Übermittlungssperre (ÜSP) ist ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an bestimmte Empfänger und kann auf Antrag im Melderegister eingetragen werden.


Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten

  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, soweit man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

  • an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

  • aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

  • an Adressbuchverlage

 

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er kann direkt im Einwohnermeldeamt, per E-Mail oder als Online-Leistung  eingelegt werden. Nebenstehend finden Sie das Formular für eine Übermittlungssperre per Download oder Link. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

Für Nachfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt

 

per E-Mail unter  

telefonisch unter 03386/259-254 oder 260

 

oder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

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