Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und zur Einschränkung der Grundwassernutzung
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der kritischen hydrologischen Situation hat der Landkreis Havelland am 8.07.2026 eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Wasserressourcen erlassen.
Die Niederschlagsmengen liegen weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Gleichzeitig führen steigende Temperaturen und eine längere Sonnenscheindauer zu einer zunehmenden Belastung der Gewässer und des Grundwassers. Die Abflüsse der Havel und ihrer Nebenflüsse haben bereits die ökologische Mindestwasserführung unterschritten. Auch die Grundwasserstände sind weiter gesunken.
Zum Schutz der Gewässer gelten daher folgende Regelungen:
Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableiten ist im gesamten Landkreis Havelland verboten.
Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen aus Grundwasser ist vom 13. Juli bis 30. September 2026 täglich in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr untersagt.
Das Verbot gilt ebenfalls für die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung in diesem Zeitraum.
Von den Einschränkungen ausgenommen sind:
die zulässige Wasserentnahme mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund,
die Bewässerung von Kleinstflächen mit der Gießkanne.
Für landwirtschaftliche Betriebe können auf Antrag Ausnahmen geprüft werden.
Umweltdezernent Michael Koch erklärt:
„Durch diese Einschränkung ermöglichen wir es den Bürgern, ihre Gärten zu wässern und dennoch unsere Wasserressourcen zu schützen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, die aufgrund der ausbleibenden Niederschläge im Jahresverlauf und der damit einhergehenden drastischen Auswirkungen auf unsere Gewässer notwendig geworden ist.“
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 23/2026 des Landkreises Havelland veröffentlicht und kann über die Internetseite des Landkreises sowie in der Mein HVL-App eingesehen werden.

