Allgemeine Informationen: Osterfeuer und offene Feuerstellen
Mit Beginn der Frühjahrs- und Sommermonate nimmt auch in unserer Stadt wieder die Zahl der angemeldeten Lagerfeuer und privaten Feuerstellen zu. Die Stadt Premnitz weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen der Stadtordnung hin, insbesondere auf § 13 „Grillen, Lagerfeuer und Feuerwerke“.
1. Grillen
Das Grillen in öffentlichen Anlagen und auf Verkehrsflächen ist ausschließlich an dafür zugelassenen Plätzen gestattet.
2. Offene Feuer (Lagerfeuer)
Das Entzünden und Betreiben von offenen Feuern (Lagerfeuer) auf Privatflächen außerhalb der dafür vorgesehenen und bestimmten Brennstellen (z. B. Feuerschalen) ist grundsätzlich verboten.
Offene Lagerfeuer dürfen nur mit ordnungsbehördlicher Genehmigung entzündet und unterhalten werden, es sei denn,
es wird ausschließlich trockenes und naturbelassenes Holz (Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen, Holzbriketts) verbrannt,
Durchmesser und Höhe des Holzbrennhaufens betragen jeweils nicht mehr als 1 Meter und
der Abstand zum Wald beträgt mindestens 30 Meter, ab Waldbrandstufe III mindestens 50 Meter.
3. Traditionsfeuer
Traditionsfeuer im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen bedürfen einer vorherigen Genehmigung. Diese ist mindestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Premnitz zu beantragen.
Dies gilt insbesondere für Dorf-, Vereins- oder Schulfeste sowie Veranstaltungen mit vergleichbarem Charakter.
4. Gartenabfälle
Das Abbrennen von frischem Baum- und Strauchschnitt sowie von Grün- und Gartenabfällen ist verboten.
5. Feuerwerke
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerke) ist nur im Rahmen der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zulässig. Die Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
6. Waldbrandstufen
Ab Waldbrandstufe IV sind sowohl offene Feuer als auch Feuerwerke untersagt.
7. Wichtige Grundsätze
Offene Feuer sind nur im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen zulässig. Dabei ist insbesondere zu beachten:
Es darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen.
Rauchentwicklung und Funkenflug sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Nachbarschaftliche Belästigungen sind zu vermeiden.
Es dürfen ausschließlich zulässige Brennstoffe verwendet werden.
Sicherheitsabstände und sonstige Schutzmaßnahmen sind zwingend einzuhalten.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, vor dem Entzünden eines Feuers die geltenden Vorschriften sorgfältig zu prüfen und verantwortungsbewusst zu handeln.
Unnötige Alarmierungen vermeiden
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Alarmierungen der Freiwilligen Feuerwehr aufgrund gemeldeter Rauchentwicklungen, bei denen es sich letztlich um angemeldete oder ordnungsgemäß betriebene Feuerstellen handelte.
Sofern keine akute Gefährdung erkennbar ist, bitten wir die Bevölkerung, sich zunächst selbst zu vergewissern, woher eine Rauchentwicklung stammt. Sprechen Sie im Zweifel Ihre Nachbarn an. Häufig lässt sich so schnell klären, ob es sich um ein angemeldetes oder zulässiges Feuer handelt.
Selbstverständlich gilt:
Bei erkennbarer Gefahr, unkontrollierter Ausbreitung oder im Notfall ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu verständigen.
Gemeinsam für Sicherheit und Rücksichtnahme
Ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Miteinander hilft, unnötige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung Premnitz bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

