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Hinweise zur Grundsteuererklärung (aktualisiert)

Das Ministerium der Finanzen und für Europa hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg Hinweise für Grundstückseigentümer zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung übermittelt.

 

Die Klickanleitung finden Sie hier...

 


 

Für die ab 2025 greifende Grundsteuerreform müssen Grundstücke neu bewertet werden. Grundstückseigentümer müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.

 

Die brandenburgische Finanzverwaltung hält zum Thema Grundsteuerreform eine Reihe von Informationsquellen und Unterstützungsangebote bereit. Unter der Internetadresse https://grundsteuer.brandenburg.de finden Sie Antworten auf viele allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform.  Der für die Grundsteuerwerterklärung notwendige Bodenrichtwert ist dem explizit hierfür geschaffenen Informationsportal https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de zu entnehmen.

 

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Möglichkeit der Internetnutzung wurde eine Telefonhotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 0331/200 600 20 zu erreichen.

 

Zusätzlich werden die Finanzämter im Land Brandenburg Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchführen. Die Termine sind unter https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/ zu finden.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Premnitz
Do, 18. August 2022

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