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Die Allgemeinverfügung regelt die Absonderung und weitere Schutzmaßnahmen ab dem 6. Mai 2022.
Bei positiv getesteten Personen endet die Absonderung nach 5 Tagen, wenn in den letzten 48
Stunden keine Symptome auftraten. Zusätzlich wird empfohlen, eine freiwillige wiederholte
(Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigenschnelltesten durchzuführen. Bei
fortbestehenden Symptomen oder einem positiven Testnachweis von SARS-CoV-2 über den
fünften Tag hinaus, verlängert sich der Absonderungszeitraum, bis 48 Stunden Symptomfreiheit
erreicht sind, längstens bis zum zehnten Tag. Im Falle eines positiven Tests nach dem zehnten Tag
sollte eine Selbstisolation bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses erfolgen.
Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung können Sie nachfolgend herunterladen.
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