Einstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten!
Der Landkreis Havelland hat in seinem Amtsblatt vom 07.01.2022 die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/22 bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gegen das Eindringen gegen Wildvögel in Risikogebieten im Landkreis Havelland an.
Die Einstallungspflicht gilt derzeit noch nicht in der Stadt Premnitz.
Die Allgemeinverfügung tritt am 08.01.2022 in Kraft.
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