Einstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten!

Der Landkreis Havelland  hat in seinem Amtsblatt vom 07.01.2022 die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/22 bekannt gemacht.

Die Allgemeinverfügung zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gegen das Eindringen gegen Wildvögel in Risikogebieten im Landkreis Havelland an.

 

Die Einstallungspflicht gilt derzeit noch nicht in der Stadt Premnitz.

 

Die Allgemeinverfügung tritt am 08.01.2022 in Kraft.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Premnitz
Fr, 07. Januar 2022

Weitere Meldungen

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverezichnis  zur Wahl des Europäischen ...

Hinweisbekanntmachung

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 29.04.2024 wurde am 02.05.2024 unter folgendem Link ...