Einstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten!
Der Landkreis Havelland hat in seinem Amtsblatt vom 07.01.2022 die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/22 bekannt gemacht.
Die Allgemeinverfügung zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ordnet die Haltung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gegen das Eindringen gegen Wildvögel in Risikogebieten im Landkreis Havelland an.
Die Einstallungspflicht gilt derzeit noch nicht in der Stadt Premnitz.
Die Allgemeinverfügung tritt am 08.01.2022 in Kraft.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Gute Nachrichten für den Badesee in Premnitz – LEADER-Förderung ist fix
Mi, 24. April 2024
Information zur Datenverarbeitung an die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Premnitz und den Ortsteilen Döberitz und Mögelin
Mo, 22. April 2024
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,im Rahmen der Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 ...