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Ab sofort können Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 beantragt werden.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie in unserem Einwohnermeldeamt
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag (24. September2021) bis 18:00 Uhr beantragt werden.
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