Frühzeitige Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorentwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz“ der Stadt Premnitz

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz hat mit Beschluss-Nr.: 82-08/21 vom 11.03.2021 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz" gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA Döberitz" ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet - großflächiger Einzelhandelsbetrieb zur Errichtung eines NORMA-Marktes.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Döberitz der Stadt Premnitz. Die Fläche des Geltungs-bereiches beträgt ca. 6.870,54 m² und umfasst in der Gemarkung Döberitz, Flur 2, die Flurstücke 26, 29 und jeweils anteilig die Flurstücke 27 und 28.

 

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA Döberitz“ einschließlich Begründung, Auswirkungsanalyse zur Prüfung städtebaulicher Auswirkungen eines Ersatzneubaus des NORMA-Marktes im Ortsteil Döberitz der Stadt Premnitz der BBE Handelsberatung und Schall-technischer Untersuchung (Büro für Schallschutz Magdeburg) sowie der Umweltbericht liegen zur all-gemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom

 

vom 12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

 

montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von 08.00 Uhr -12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Premnitz, Fachbereich III, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzliche Termine zur Einsichtnahme können unter 03386/259120 vereinbart werden.

Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite www.premnitz.de unter der Rubrik Rathaus & Politik / Bekanntmachungen zur Einsichtnahme eingestellt, https://www.premnitz.de/bekanntmachungen/.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind.

 

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Öffentlichkeit wird außerdem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und es können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf, der Begründung und des Umweltberichtes beim Fachbereich III der Stadt Premnitz oder per E-Mail ( ) unter Angabe des Namens des Bauleitplans schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

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