Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz

Mit Beschluss-Nr. 21-02/19 und 22-02/10 vom 12.09.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.


Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.


Ziel des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" und der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mögelin der Stadt Premnitz und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.


Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans Premnitz entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg"

 

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