die Stadtverwaltung informiert...!!

Durch das Coronavirus sind auch in unserer Region beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden bzw. werden noch entstehen.

Nach wie vor besteht für die Steuer- und Abgabenpflichtigen der Stadt Premnitz bei vorliegenden Voraussetzungen, zur Milderung bzw. Vermeidung unbilliger Härten, die Möglichkeit der Stundung sowie bei Gewerbetreibenden die Anpassung von Vorauszahlungen.

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.03.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse, Anträge auf Stundung der bis zum 31.03.2021 fälligen Steuern, stellen.

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