Testpflicht für Einreisende und Reiserückkehrer

Einreisende und Reiserückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort auf das Coronavirus testen lassen. Dazu gehört auch Brandenburgs Nachbarland Polen. Das ist die wesentliche Änderung der Quarantäneverordnung, die das Kabinett heute beschlossen hat.
Die neue Verordnung tritt am morgigen Mittwoch, 13.01.2021, in Kraft und gilt zunächst bis Ende des Monats. Die Testpflicht ergänzt dabei die zehntägige Quarantäne, die Einreisende und Reiserückkehrer weiterhin nach ihrer Ankunft in Deutschland einzuhalten haben. Ausnahmen bestehen jedoch z. B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen.
Die neue Quarantäneverordnung legt fest, dass sich Einreisende höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen müssen. Das Testergebnis muss dabei in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und ist bis zum Ende der zehntägigen Quarantänepflicht aufzubewahren. Frühestens nach fünf Tagen können sich Betroffene mit einem negativen Corona-Testergebnis von der Quarantänepflicht befreien lassen.

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverezichnis  zur Wahl des Europäischen ...

Hinweisbekanntmachung

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 29.04.2024 wurde am 02.05.2024 unter folgendem Link ...