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2. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft!

Seit heute gelten neue Bestimmungen. Nachstehend die wichtigsten Änderungen, die uns im Alltag berühren:

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet: Grundsätzlich ist nun in allen öffentlich zugänglichen Räumen und Orten mit Publikumsverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Also zum Beispiel in Banken, Postfilialen, Behörden, Krankenhäusern. Das gilt auch an Orten unter freiem Himmel, wo sich viele Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, zum Beispiel auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen. Die Maskenpflicht gilt nun auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandels-geschäften, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben, einschließlich der dazugehörigen Parkplätze.

Kontaktbeschränkungen

Für private Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gelten folgende Einschränkungen: Sie sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen, zählen also in die Anzahl von bis zu 5 Personen nicht hinzu. Ein Hausstand allein kann selbstverständlich ohne Personenbegrenzung in der eigenen Wohnung zusammenkommen. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Jugendlichen, die alle älter als 14 Jahren sind, dürfen aber keinen weiteren Besuch in ihrer Wohnung empfangen, wenn alle anwesend sind.

Diese Beschränkung gilt für alle Feiern und Zusammenkünfte im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum also auch auf dem eigenen Grundstück oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen.

Das gleiche gilt für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum, also in der Stadt. Hier dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten und höchstens fünf Personen treffen; Kinder bis 14 Jahre sind auch hier davon ausgenommen, zählen also in die Anzahl von bis zu 5 Personen nicht hinzu.

Gelockerte Kontaktbeschränkungen an Weihnachten

Weihnachten gelten vom 23. Dezember 2020 bis längstens 01. Januar 2021 großzügigere Regelungen. Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis sind möglich bis maximal 10 Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Silvester-Feuerwerk

Es wird empfohlen auf privates Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

In Premnitz wird Silvesterfeuerwerk untersagt im öffentlichen Raum entlang der Bundesstraße 102, einschließlich der Ortslagen Döberitz und Premnitz sowie am Premnitzer See.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der neuen Verordnung  werden mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Premnitz
Di, 01. Dezember 2020

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