Absonderung für Ein- und Rückreisende in SARS-CoV-2 Quarantäneverordnung geregelt!

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 (SARS-CoV-2 Quarantäneverordnung) in Brandenburg erlassen.

Sie tritt am 9. November in Kraft und tritt mit Ablauf des 15. Dezembers außer Kraft.

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