Neue befristete Eindämmungsverordnung!
Für den Zeitraum vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 wurde eine neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) erlassen.
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