Neue befristete Eindämmungsverordnung!
Für den Zeitraum vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 wurde eine neue Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) erlassen.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Downloads
Weitere Meldungen
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024
Do, 02. Mai 2024
Das Recht auf Einsichtnahme in das Wahlberechtigtenverezichnis zur Wahl des Europäischen ...
Hinweisbekanntmachung
Do, 02. Mai 2024
Der Beschluss des Hauptausschusses vom 29.04.2024 wurde am 02.05.2024 unter folgendem Link ...