Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung

Es wird drauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung empfindlich geahndet werden. Ein entsprechender Bußgeldkatalog ist jetzt in Kraft getreten. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind (weiterhin) auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. So wird  bspw. die Teilnahme an öffentlichen oder nichtöffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder sonstigen Ansammlungen mit bis zu 500 Euro je teilnehmende Person bestraft.

 

Das Ordnungsamt der Stadt Premnitz wird gemeinsam mit der Polizei in den nächsten Tagen und Wochen, insbesondere aber zu Ostern, Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung im gesamten Stadtgebiet durchführen. Bleiben Sie bitte möglichst zuhause.

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf

 

Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-EindämmungsverordnungVom 31. März 2020

 

https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_13_2020.pdf

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 02. April 2020

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