weitere Maßnahmen bei der Kindesbetreuung

Das Land weitet mit Wirkung vom 28. März 2020 die sogenannte Notfallbetreuung um weitere Berufsgruppen aus und führt die Ein-Elternregelung für bestimmte Beschäftigungsbereiche ein:

 

- Medien,

- Veterinärmedizin,

- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs,

- Reinigungsfirmen in der kritischen Infrastruktur.

 

In Gesundheits- und ähnlichen Bereichen ist es ausreichend, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist. Eltern finden im Corona-Infoportal der Landesregierung www.corona.brandenburg.de weitere Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 30. März 2020

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