weitere Maßnahmen bei der Kindesbetreuung
Das Land weitet mit Wirkung vom 28. März 2020 die sogenannte Notfallbetreuung um weitere Berufsgruppen aus und führt die Ein-Elternregelung für bestimmte Beschäftigungsbereiche ein:
- Medien,
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs,
- Reinigungsfirmen in der kritischen Infrastruktur.
In Gesundheits- und ähnlichen Bereichen ist es ausreichend, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil in einem systemrelevanten Bereich tätig ist. Eltern finden im Corona-Infoportal der Landesregierung www.corona.brandenburg.de weitere Informationen und Hinweise zum Antragsverfahren.
