die Stadtverwaltung informiert...!!
Durch das Coronavirus sind auch in unserer Region beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden bzw. werden noch entstehen.
Nach wie vor besteht für die Steuer- und Abgabenpflichtigen der Stadt Premnitz bei vorliegenden Voraussetzungen, zur Milderung bzw. Vermeidung unbilliger Härten, die Möglichkeit der Stundung sowie bei Gewerbetreibenden die Anpassung von Vorauszahlungen.
Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, stellen.
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