Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe
Seit dem Mittwoch, den 25.03.2020 hat die Investitions- und Landesbank (LB) die Unterlagen für das Sofortprogramm Corona Brandenburg zur Verfügung gestellt.
Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg.
Die Dokumente finden Sie unten im Downloadbereich.
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