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Mit Datum vom 13.03.2020 erfolgte die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 21 "Uferstraße / Erlenweg" sowie der Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 33 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 21 ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein reines Wohngebiet. Das Plangebiet befindet sich in der Stadt Premnitz entlang der Uferstraße und des Erlenweges (in der Siedlung) und umfasst eine Fläche von ca. 1,62 ha.
Gemäß § 33 Absatz 3 Satz 2 BauGB wird die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt.
Die Unterlagen stehen ab sofort über www.premnitz.de unter "Aktuelles" und "Rathaus & Politik, Bekanntmachungen" zur Einsicht zur Verfügung. Des Weiteren können die Unterlagen persönlich im Rathaus I, Gerhart-Hauptmann-Straße 3, Premnitz, Raum 106 (einzeln zu Betreten) zu den bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Fragen zum Verfahren können telefonisch an Frau Jost unter 03386/259120 gestellt werden. Stellungnahmen können ab sofort bis zum 08.04.2020 schriftlich bei der Stadtverwaltung Premnitz, Fachbereich 111, eingereicht oder per Mail an j.jost@premnitz.de geschickt werden.
Im Übrigen gilt der Inhalt der Bekanntmachung vom 13.03.2020.
Hinweise:
Jedermann hat die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Frist Bedenken und Anregungen schriftlich unter Angabe des Namens des Bauleitplans abzugeben.
Ralf Tebling
Bürgermeister
weitere Infos zum Bebauungsplan erhalten Sie hier... https://t1p.de/2dso
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