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Offentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans und des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz

Mit Beschluss-Nr. 21-02/19 und 22-02/10 vom 12.09.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Premnitz den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 3a "Heiningsweg" gebilligt und zur öffentlichen Auslegung beschlossen.


Ziel des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" und der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet sowie ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Mögelin der Stadt Premnitz und umfasst eine Fläche von ca. 3,6 ha.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3a.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand: Juli 2019) sowie der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" der Stadt Premnitz (Stand: Juli 2019) sowie die Begründung, der Umweltbericht mit Fachgutachten und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 22.10.2019 bis einschließlich 21.11.2019

 

montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr, dienstags in der Zeit von 09.00-12.00 Uhr und von 13.00 - 17.00 Uhr und freitags in der Zeit von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Fachbereich 111 der Stadt Premnitz, Raum 111 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Zur Auslegung stehen folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung:


1. Änderung des Flächennutzungsplan
Unterlagen:
• 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht

 

umweltbezogene Stellungnahmen, die LR.d. frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden:


• Landkreis Havelland vom 18.04.2019 mit folgenden umweltbezogenen Informationen der Fachämter:

- Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Altlastenverdachts- bzw. Altlastenflächen im Altlastenkataster des Landkreises registriert sind

- Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zum Artenschutz i.V.m. der Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 3a "Heiningsweg"
- Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind


• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale vom 03.04.2019: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
• Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Rathenow vom 29.04.2019: Hinweis zur Waldumwandlung im Plangebiet
• Landesamt für Umwelt vom 24.04.2019 mit umweltbezogenen Informationen folgender fachlicher Belange:
- Immissionsschutz: Einhaltung des Immissionsschutzes ist per Gutachten nachzuweisen

 

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auch online unter: https://t1p.de/q2oe

 

Bebauungsplan Nr. 3a "Heiningsweg"


Unterlagen:
• Bebauungsplans Nr. 3a "Heiningsweg" mit Begründung und Umweltbericht
• Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
- Anlage 1: "Bilanzierung der anlagebedingten Eingriffe"
- Anlage 2: "Prüfung / Abwendung der Verbotstatbestände"
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan "Heiningsweg" - Bestandsplan
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan "Heiningsweg - Maßnahmenplan
• Wuntke, Beatrix - Umweltforschung, -bildung und -beratung: "Schlussbericht zur Erfassung der Brutvögel und Reptilien im Auftragsgebiet Mögelin/ Landkreis Havelland", Stand: 03.08.2015

• Wuntke, Beatrix - Umweltforschung, -bildung und -beratung: "Bericht zur Umsetzung der vorgeschlagenen
Artenschutzmaßnahme "Zauneidechsenhügel" in Mögelin/ Landkreis Havelland", Stand: 1 0.06.2016
• ECO AKUSTIK - Ingenieurbüro für Schallschutz: "Schalltechnisches Gutachten - Ermittlung der Immissionsvorbelastung auf ein geplantes Wohngebiet in 14727 Premnitz OT Mögelin", Stand: 18.06.2019

 

umweltbezogene Stellungnahmen, die LR.d. frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden:

 

• Landkreis Havelland vom 18.04.2019 mit folgenden umweltbezogenen Informationen der Fachämter:
- Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Altlastenverdachts- bzw. Altlastenflächen im Altlastenkataster des Landkreises registriert sind
- Untere Wasserbehörde: Hinweis zur Niederschlagsentwässerung
- Untere Naturschutzbehörde: Hinweisen zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung (grundsätzliche Zustimmung; Hinweise zu Ausführung & Berücksichtigung von Kompensationsflächen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3) und zum Artenschutz (grundsätzliche Zustimmung Kartierung; Prüfung zusätzlicher Kartierungserfordernisse & Hinweise zur Ausführung Zauneidechsenmaßnahme)
- Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind

• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmale vom 03.04.2019: Hinweis, dass im Plangebiet keine Bodendenkmale bekannt sind
• Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Rathenow vom 29.04.2019: Hinweise zur Waldumwandlung im Plangebiet und zum Brandschutz in der Nähe von Wald
• Landesamt für Umwelt vom 24.04.2019 mit umweltbezogenen Informationen folgender fachlicher Belange:

- Naturschutz: Hinweis, dass die Zuständigkeit für das Vorhaben beim Landkreis Havelland, Untere Naturschutzbehörde liegt

- Immissionsschutz: Einhaltung des Immissionsschutzes ist per Gutachten nachzuweisen

• Landesbüro anerkannte Naturschutzverbände vom 16.04.2019: Hinweis zur Ausführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme

 

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auch online unter: https://t1p.de/s002

 


Hinweise:
Jedermann hat die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich beim Fachbereich 111 der Stadt Premnitz einzureichen, per E-Mail
(stadt@premnitz.de) unter Angabe des Namens des Bauleitplans oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift zu bringen. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den jeweiligen
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Verarbeitung personen bezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre
Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), weIches
mit ausliegt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 15. Oktober 2019

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