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Bekanntmachung - Öffentliche Ausschreibung -Neubesetzung der Schiedsstelle

"Nicht richten, sondern schlichten"

 

Die Stadt Premnitz sucht ab dem 01.04.2020 für die Dauer von 5 Jahren zur Besetzung des Ehrenamtes eine(n) Vorsitzende(n) der Schiedsstelle und eine stellvertretende Schiedsperson.

 

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

 

• Sie besitzen das Wahlrecht.
• Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
• Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Stadt Premnitz.
• Sie besitzen Autorität und die Fähigkeit, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten.
• Sie besitzen einen, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad und verfügen über die, für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit.
• Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle In und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein.

 

Schiedsperson kann dagegen nicht sein,
• 1) wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde,
• 2) gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tag erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• 3) wer durch die gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 

Aufgabe und Umfang der Schlichtungsstelle
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines
protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld und sonstigen
Schadensersatzansprüchen in geringer Höhe, Täter-Opfer Ausgleich in Strafsachen sowie gänzlich in Fällen leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, der Beleidigung oder
Sachbeschädigung.

 

Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von der
Stadtverordnetenversammlung gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Rathenow berufen und verpflichtet.

 

Die Stadt Premnitz bietet:
• eine Aufwandsentschädigung
• Büro im Rathaus für Sprechstunden und Verhandlungsführung
• Kostenübernahme für Sachkosten, sowie Grund - und Aufbauseminare
• fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-

 

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Premnitz, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes "Vorsitzender der Schiedsstelle" oder "Stellvertreter Schiedsperson" haben, richten ihre Bewerbung bitte mit kurzem Lebenslauf

 

bis zum 08.11.2019

 

an die Stadtverwaltung Premnitz, Ordnungsangelegenheiten, z.Hd. Herrn Haidt, GerhartHauptmann Straße 3, 14727 Premnitz.

 

Weitere Informationen

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