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Die Stadt Premnitz informiert, dass Einwohner die Möglichkeit haben, eine Übermittlungssperre auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes einrichten zu lassen.
Gegen folgende Datenübermittlungen können schriftlich Widerspruch eingelegt werden:
Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag, der beim Einwohnermeldeamt Premnitz gestellt werden kann. Ein entsprechendes Formular ist im Internet unter www.premnitz.de hinterlegt.
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