Übermittlungssperre gegen Datenübermittlungen

Die Stadt Premnitz informiert, dass Einwohner die Möglichkeit haben, eine Übermittlungssperre auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes einrichten zu lassen.

 

Gegen folgende Datenübermittlungen können schriftlich Widerspruch eingelegt werden:

  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, soweit man die deutsche Staatsangehörigkeit hat und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft,
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk,
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.

 

Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag, der beim Einwohnermeldeamt Premnitz gestellt werden kann. Ein entsprechendes Formular ist im Internet unter www.premnitz.de hinterlegt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Premnitz
Mi, 04. Oktober 2017

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