Übermittlungssperre gegen Datenübermittlungen
Die Stadt Premnitz informiert, dass Einwohner die Möglichkeit haben, eine Übermittlungssperre auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes einrichten zu lassen.
Gegen folgende Datenübermittlungen können schriftlich Widerspruch eingelegt werden:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, soweit man die deutsche Staatsangehörigkeit hat und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft,
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk,
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage.
Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag, der beim Einwohnermeldeamt Premnitz gestellt werden kann. Ein entsprechendes Formular ist im Internet unter www.premnitz.de hinterlegt.
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