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Die Stadt Premnitz informiert, dass Einwohner die Möglichkeit haben, eine Übermittlungssperre auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes einrichten zu lassen.
Gegen folgende Datenübermittlungen können schriftlich Widerspruch eingelegt werden:
Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag, der beim Einwohnermeldeamt Premnitz gestellt werden kann. Ein entsprechendes Formular ist im Internet unter www.premnitz.de hinterlegt.
Mi, 24. April 2024
Mo, 22. April 2024
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,im Rahmen der Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 ...