Geflügelpest im Havelland
Update 22.12.2025:
Die Stallpflicht und das Ausstellungsverbot für Geflügel werden für den gesamten Landkreis Havelland zunächst aufrechterhalten. Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, die verfügten Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten unverzüglich Kontakt mit dem Veterinäramt des Landkreises Havelland aufzunehmen. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Tiergesundheit im Landkreis Havelland bestmöglich zu schützen.
Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5519 sowie per E-Mail unter zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zur Erkrankung finden sich ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises.
Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Landkreises Havelland unter www.havelland.de sowie in der Mein HVL-App veröffentlicht.
Update 16.12.2025
Aktuelle Meldungen zur Geflügelpest erhalten Sie beim Landkreis Havelland unter
https://www.havelland.de/umwelt-landwirtschaft/landwirtschaft/informationen-zur-gefluegelpest/
Update 22.11.2025
Am 20.10.2025 hatte der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung (Nr. 3/2025) im Zusammenhang mit der Geflügelpest erlassen, die Teile der Kommunen Nauen, Märkisch Luch und Ketzin/Havel betraf. Hintergrund war der bestätigte Fall von Geflügelpest in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Weseram (Potsdam-Mittelmark).
Die Allgemeinverfügung wird zum 24.11.2025 aufgehoben. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in diesem Gebiet bedeutet dies, dass frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte wieder transportiert werden dürfen.
Die Auflagen aus den weiteren Allgemeinverfügungen des Landkreises Havelland (Nr. 4/2025 und Nr. 6), die aufgrund bestätigter Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln erlassen wurden, bleiben zunächst bestehen. Im Landkreis Havelland und auch in Nachbarlandkreisen gibt es weiterhin bestätigte Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln. Insbesondere Wildgänse sind hier betroffen. Für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im gesamten Landkreis Havelland gilt zunächst weiterhin die allgemeine Stallpflicht.
Update vom 30.10.2025:
Das Gesundheitsamt hat Merkblätter für Bürger, Jäger und Kleinsthalter zum Umgang mit der Geflügelpest herausgebracht. Diese können Sie unter Downloads abrufen.
Update vom 24.10.2025:
Nach der Bestätigung mehrerer H5N1-Fälle durch das Friedrich-Loeffler-Institut hat der Landkreis Havelland zwei weitere Allgemeinverfügungen zum Schutz der Geflügel- und Wildvogelbestände erlassen. Diese treten am 24. Oktober 2025 in Kraft und ordnen eine risikobasierte Aufstallungspflicht in mehreren Kommunen an – darunter Havelaue, Rhinow, Seeblick, Rathenow, Wiesenaue, Paulinenaue, Nauen, Schönwalde-Glien und Ketzin/Havel. Die bereits bestehende Verfügung für Märkisch Luch bleibt bestehen. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko weiterer Ausbrüche weiterhin als hoch ein.
Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5515 sowie per E-Mail unter zur Verfügung.
Allgemeine Hinweise und Informationen sind auf Hompage des Landkreises abrufbar. - Landkreis Havelland verfügt nach bestätigtem H5N1-Fall weitere Allgemeinverfügungen | Landkreis Havelland
Die aktuellen Verfügungen sind nun im Amtsblatt 41/2025 veröffentlicht.
Meldung vom 22.10.2025:
Im benachbarten Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) wurde am 20.10.2025 in einem Putenmastbetrieb in Weseram Geflügelpest nachgewiesen. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurde eine Überwachungszone mit einem 10-km-Radius eingerichtet, die auch Teile des Landkreises Havelland umfasst.
Für die betroffenen Kommunen im Havelland – Nauen, Märkisch Luch und Ketzin/Havel – gilt eine Allgemeinverfügung mit Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest (Amtsblatt 40/2025).
Wichtig: In Premnitz sowie im gesamten Landkreis Havelland wurden bisher keine Fälle von Geflügelpest nachgewiesen. Der Landkreis stellt jedoch Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung und Tierhalter bereit, um die Ausbreitung zu verhindern.
Die Stadt Premnitz bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise des Landkreises zu beachten.

