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Semesterbeitrag Erhebung

Volltext

Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein. 

Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • Immatrikulations- und Rückmeldegebühr
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung
  • Sozialbeitrag zum Studierendenwerk
  • gegebenenfalls Pauschalen zu vergünstigten Leistungen wie Kino, Theater, Fahrradverleih und so weiter (dies verhandelt der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) mit den jeweiligen Anbietern)

Üblicherweise erhalten Sie genaue Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.  

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.

Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.

Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.

Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.

Verfahrensablauf

  • Der Semesterbeitrag ist fristgerecht und in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der jeweiligen Hochschule zu überweisen.
  • Bei einer Überweisung müssen im Betreff die erforderlichen Angaben gemacht werden, zum Beispiel die Matrikel-, Bewerbungs- oder Rechnungsnummer, der Namen und gegebenenfalls das aktuelle Semester.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.

Fristen

Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

27.05.2024

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon +49 355 69-0

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon +49 335 5534-0

Fachhochschule Potsdam

Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
Telefon +49 331 580-00

Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf

Marlene Dietrich Allee 11
14482 Potsdam
Telefon +49 331 6202-0

Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde

Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
Telefon +49 3334 657-0

Technische Hochschule Brandenburg

Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon +49 3381 355-0

Technische Hochschule Wildau

Hochschulring 1
15745 Wildau
Telefon +49 3375 508-300

Universität Potsdam

Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon +49 331 977-0