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Studierende müssen für jedes Studiensemester einen Semesterbeitrag zahlen. Dieser kann an jeder Hochschule etwas unterschiedlich sein.
Der Beitrag setzt sich in der Regel zusammen aus:
Üblicherweise erhalten Sie genaue Informationen von Ihrer Hochschule: Die Zahlung des Semesterbeitrags ist erforderlich, damit Sie sich erfolgreich für das nächste Semester zurückmelden können.
Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Einschreibung die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags notwendig.
Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie Ihre Einschreibung in jedem Semester bestätigen, indem Sie den jeweils aktuellen Semesterbeitrag zahlen. Das Zahlen des Semesterbeitrags muss so erfolgen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist erfolgreich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.
Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag zuzüglich einer rechtlich vorgegebenen Säumnisgebühr nachzahlen.
Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.
Die Bearbeitungsdauer ist von Hochschule zu Hochschule individuell.
Über die Fristen zur Zahlung des Semesterbeitrags informiert Sie Ihre Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie den Semesterbeitrag rechtzeitig zahlen müssen, um für das nächste Semester rückgemeldet und eingeschrieben zu sein.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten Ihrer Hochschule.
Hinweise zum Bezahlverfahren sind auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule zu finden.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
die jeweilige Hochschule
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03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 69-0
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15230 Frankfurt (Oder)
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Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
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