Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Errichtung eines Tiergeheges anzeigen

Volltext

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.

Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle(n)