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Kahlschlag im Schutzwald

Volltext

Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald

Voraussetzungen

  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

Verfahrensablauf

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.

Fristen

Es gibt keine Antragsfrist.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde

Ansprechpunkt

Landesbetrieb Forst Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 103,
14473 Potsdam

Tel.: +49 331 97929-301

Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de

Internet: Landesbetrieb Forst Brandenburg

Zuständige Stelle(n)

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Telefon 0331 97929-301