Die Stadt voller Energie
Wonach suchen Sie?
Wonach suchen Sie?
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die zuständige Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Dazu gehören: fischereiliche Bestandsaufnahmen und Bestandsuntersuchungen, für Hegemaßnahmen, zum Fang von Laichfischen, für Forschungs- und Lehrzwecke sowie zur fischereilichen Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofanggerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt. Unter Umständen ist ein Fangnachweis zu führen.