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Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können einen gemeinsamen Familienurlaub erleben.
Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung. Gefördert werden Familienferienreisen mit Kindern in Familienferienstätten oder anderen für den Zweck der Familienerholung geeigneten Einrichtungen und Ferienunterkünften. Daneben werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe oder Ferienunterkünfte betrieben werden gefördert ebenso Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze.
Die Angebote sollen es Familien ermöglichen, gemeinsame Zeit zu verbringen, sich in der Familie, aber auch mit anderen Familien zu begegnen.
Gefördert werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen und in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden.
In der Regel sind das ausgefüllte Antragsformular (zu finden auf der Website des Landesamtes für Soziales und Versorgung), die Buchungsbestätigung sowie der Bescheid über den Bezug bestimmter Sozialleistungen notwendig.
Familien, die eine geförderte Erholungsmaßnahme in Anspruch nehmen möchten, müssen
Förderfähig sind Familien, die im letzten Monat vor oder im Monat der Antragstellung
bezogen haben oder beziehen. Die entsprechenden Bescheide sind mit dem Antrag vorzulegen.
Darüber hinaus können Familien einen Zuschuss erhalten, wenn ihr monatliches Einkommen 150 Prozent der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreitet.
keine
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Landesamt für Soziales und Versorgung