Änderungen bei Fliegenden Bauten anzeigen

Volltext

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

Erfolgt eine wesentliche Änderung des Fliegenden Baus, ist die Änderung der Ausführungsgenehmigung zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle(n)