Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen

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Bauvorlageberechtigt sind Ingenieurinnen und Ingenieure, die in der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführten Liste mit dem Zusatz Bauvorlageberechtigung eingetragen sind und Personen, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt zu führen.  

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste bauvorlageberechtigt, wenn sie eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür  inländische vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle(n)